Versicherungen

Kreisfeuerwehrverband

Trier-Saarburg e.V.

Die Feuerwehren retten, löschen,

bergen, schützen.

 

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Sicherheit im Alltag! Ein Blick auf die vielfältigen ganz alltäglichen Situationen zeigt, wie wichtig der Abschluss einer die Risiken abdeckenden Versicherung ist. "Dies gilt auch für uns Feuerwehren, wenn wir vereinsmäßig tätig sind." sagt Rainer Andres, der diesen Fachbereich leitet.  Diese Arbeiten werden dann nicht mehr vom LBKG erfasst. Beispiele dafür sind: Teilnahme an Ortsveranstaltungen, Veranstaltung von Fastnachts- und Martinsumzügen, wirtschaftliche Betätigungen (Betreiben von Getränkeständen), Aktivitäten der Alterskameraden und vieles mehr. Fördervereine kommen grundsätzlich nie in den Genuss der gesetzlichen Unfall- oder Haftpflichtversicherung der Kommune. Fehlt bei einer vereinsmäßigen Veranstaltung z.B. nur die Haftpflichtversicherung, so haften die Handelnden als Verursacher mit ihrem Privatvermögen und ein Förderverein mit seinem Vereinsvermögen.

 

Es ist daher wichtig zu wissen, dass alle aktiven Feuerwehrmitglieder, Mitglieder von Fördervereinen, Spielmannszügen und Alterskameraden nur dann in den Genuss der Leistungen des Versicherungsvertrag bei der GVV-Kommunal-Versicherung kommen, wenn eine rechtswirksame Mitgliedschaft im KFV Trier-Saarburg besteht.


Die aktuell abgeschlossene Risiken und Leistungen können im Internet unter www.lfv-rlp.de unter Soziales - Versicherung eingesehen werden.


Des weiteren hat nun jeder Feuerwehrangehöriger die Möglichkeit, sich bei der GVV-Privat (Beamtentarif) zu versichern. Dies gilt für jedes aktives Mitglied der Feuerwehr sowie die Alters- und Ehrenabteilung. Weitere Info unter
www.gvv.de.

 

 


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