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Sicherheit im Alltag!
Ein Blick auf die vielfältigen ganz
alltäglichen Situationen zeigt, wie wichtig der Abschluss einer d ie
Risiken abdeckenden Versicherung ist. "Dies gilt auch für uns Feuerwehren, wenn
wir vereinsmäßig tätig sind." sagt Rainer
Andres, der diesen Fachbereich leitet.
Diese Arbeiten werden dann nicht mehr vom LBKG erfasst. Beispiele dafür sind:
Teilnahme an Ortsveranstaltungen, Veranstaltung von Fastnachts- und
Martinsumzügen, wirtschaftliche Betätigungen (Betreiben von Getränkeständen),
Aktivitäten der Alterskameraden und vieles mehr. Fördervereine kommen
grundsätzlich nie in den Genuss der gesetzlichen Unfall- oder
Haftpflichtversicherung der Kommune. Fehlt bei einer vereinsmäßigen
Veranstaltung z.B. nur die Haftpflichtversicherung, so haften die Handelnden als
Verursacher mit ihrem Privatvermögen und ein Förderverein mit seinem
Vereinsvermögen.
Es
ist daher wichtig zu wissen, dass alle aktiven Feuerwehrmitglieder, Mitglieder
von Fördervereinen, Spielmannszügen und Alterskameraden nur dann in den Genuss
der Leistungen des Versicherungsvertrag bei der GVV-Kommunal-Versicherung
kommen, wenn eine rechtswirksame Mitgliedschaft im KFV Trier-Saarburg besteht.
Die aktuell abgeschlossene Risiken und Leistungen können im Internet unter
www.lfv-rlp.de unter Soziales - Versicherung
eingesehen werden.
Des weiteren hat nun jeder Feuerwehrangehöriger die Möglichkeit, sich bei der GVV-Privat (Beamtentarif) zu versichern. Dies gilt für jedes aktives Mitglied
der Feuerwehr sowie die Alters- und Ehrenabteilung. Weitere Info unter
www.gvv.de.

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